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   BSG, 10.11.1970 - 3 RK 29/68   

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BSG, 10.11.1970 - 3 RK 29/68 (https://dejure.org/1970,11250)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1970 - 3 RK 29/68 (https://dejure.org/1970,11250)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1970 - 3 RK 29/68 (https://dejure.org/1970,11250)
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  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
    Auszug aus BSG, 10.11.1970 - 3 RK 29/68
    oder Altersruhegeld von einem Träger der zugebilligt wird° Ist über diesen Zeitpunkt hinaus Krankengeld gezahlt worden" so geht der Anspruch auf Rente bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes auf die Kasse über° Wie der Senat in BSG 24" 285 näher dargelegt hat? ist 5 185 Abs° 5 Satz 2 RVG (Übergang des Rentenenspruchs) auf den Fall des @ 185 Abs° 4 RVG" daß nämlich während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeits(EU)-Rente oder Altersruhegeld Krankengeld gewährt wird" entsprechend anzuwenden" Ein solcher Fall lag hier vor, denn F" bezog i"S" des 5 183 Abs" 4 RVG (vgl° dazu BSG 19, 28, 52) EU-Rente seit dem 1° März 1962" während das Krankengeld erst ab 29° Juni 1962 \.
  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67

    Verfügungsmöglichkeit über einen künftigen Rentenanspruch ( Altersruhegeld) -

    Auszug aus BSG, 10.11.1970 - 3 RK 29/68
    Ergebnis möglicherweise rechtfertigen° Solche Belange sind aber nicht ersichtlich° Vielmehr kann sich der Rentenversicherungsträger uneingeschränkt noch an die laufende Rente halten; 5 1299 RVG verweist ihn nicht - wie 5 185 Abs° } Satz 2 RVO die Krankenkasse - auf den Nachzahlungsanspruch° Für diesen Teil des Rentenanspruchsenthält 5 183Absc2 Satz ; 3vo mithin die "speziellere" Regelung (im Ergebnis ebenso LSG Bremen" Breithaupt 1969, 8 = SGb 1969" 589 mit zustimmender Anmerkung von Godemann; Peters aaO; Pohl aaO; vgl° auch Urteil des Senats vom 25° Oktober 1968, BSG 28, 255, 257" wo entschieden ist" daß der Forderungsübergang nach 5 185 Abs° 5 RVO einer Abtretung des Rentenanspruchs vorgeht; a."A° die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrer gemeinsamen Besprechung am 15° Januar 1964" BKK 1964" 248 f; Hanisch" Ang.Ners° 1964" 959 98)" Nach alledem ist die Aufrechnung der LVA in dem genannten Umfang nicht wirksam geworden° Die Kostenenfscheidung ergeht nach 5 195 Abs" 4 SGGG .
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